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Mädchen mit Seifenblasen
Foto: Pixabay, Daniela Dimitrova

Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden

UNICEF, Kinderrechtskonvention

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